Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipen unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conducts für Geschäftspartner hat bei der Audi Interaction GmbH oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Geschäftspartner zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb haben wir das Audi Aufklärungs-Office beauftragt, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für uns zu betreiben.
Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.
Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern, keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgebende zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgebenden und allen Personen, die zu Untersuchungen in der Audi Interaction GmbH beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.
Qualifizierte und erfahrenen Mitarbeitende des Audi Aufklärungs-Offices prüfen alle Meldungen auf potentielle Schwere Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach.
Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen, insbesondere vom Hinweisgebenden. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potentiellen Schweren Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Nach deren Abschluss bewertet das Aufklärungs-Office die Ergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungsempfehlung aus.
Informationen über den Bearbeitungsstatus* Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt.
Potentielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken sowie Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und/oder indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Audi Aufklärungs-Office gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.
*Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u. a. vom Gegenstand des Hinweises ab.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen
» zu Ihrem neuen oder gebrauchten Fahrzeug der Marke Audi,
» bei Feedback bzw. Beschwerden zu Dienstleistungen oder unserer Geschäftspartner (z. B. Autohäuser, Werkstätten)
an die Audi Kundenbetreuung.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das Hinweisgebersystem bedauerlicherweise keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann.
Das Aufklärungs-Office ist Teil der Compliance Organisation und zentrale Anlaufstelle bei Hinweisen auf Regelverstößen im Audi Konzern. Bitte kontaktieren Sie die Audi Aufklärungs-Office über einen der untenstehenden Kanäle. Bitte lesen Sie vor Abgabe eines Hinweises den jeweiligen Datenschutzhinweis und die Einwilligung.
Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potentielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner in unserer Lieferkette zu melden, die eine schnelle Überprüfung und, falls notwendig, Reaktion unseres Unternehmens erfordern.
Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich – wie unten beschrieben – an die zuständigen Behörden zu wenden.
» 24/7 Hotline
Sie können Meldungen rund um die Uhr über die folgende internationale gebührenfreie Telefonnummer abgeben:
+8 0 0 4 4 4 4 6 3 0 0*
Sollte Ihr lokaler Telefonanbieter den kostenfreien Service nicht unterstützen, können Sie zur Hinweisabgabe auch die folgende, gebührenpflichtige Telefonnummer nutzen:
+4 9 5 3 6 1 9 4 6 3 0 0
*In einigen Ländern unterstützen nicht alle Telefonanbieter die kostenlose internationale Hotline. Bitte nutzen Sie in diesem Fall die kostenpflichtige Telefonnummer oder die länderspezifische Telefonnummer.
» Online-Meldekanal
Sie haben die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform in unterschiedlichen Sprachen mit dem Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten. Das System ist vertraulich und geschützt.
AUDI BKMS Online-Meldekanal (https://www.bkms-system.com/audi)
Sollte Ihre bevorzugte Sprache nicht aufgelistet sein, ist eine Meldung auch in jeder anderen Sprache möglich. Zudem können Sie das Aufklärungs-Office ebenso in allen Sprachen per E-Mail oder Post kontaktieren.
» Ombudsleute
Der Volkswagen Konzern hat externe Rechtanwälte (Ombudsleute) bestellt, die zum Hinweisgebersystem beraten oder sicherstellen, dass Meldungen von Hinweisgebenden, auf Wunsch auch anonym, an das Aufklärungs-Office weitergeleitet werden.
Wenn Sie mit den Ombudsleuten in Kontakt treten möchten, finden Sie alle notwendigen Informationen unter folgendem Link:
Ombudsleute des Volkswagen Konzerns (https://ombudsleute-der-volkswagen-ag.de/)
» E-Mail
Sie erreichen das Audi Aufklärungs-Office per E-Mail über die folgende Adresse:
whistleblower-office@audi.de
» Postadresse | Persönlich
Postanschrift:
AUDI AG
Audi Aufklärungs-Office
I/FG-H
D-85045 Ingolstadt
Persönlich:
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin per E-Mail über whistleblower-office@audi.de
Fragen oder Verbesserungsvorschläge zum Hinweisgebersystem können ebenfalls an das Audi Aufklärungs-Office gerichtet werden: Wenn Sie im Rahmen einer Untersuchung interviewt wurden, haben Sie die Möglichkeit, der Ombudsperson als unabhängige Stelle Feedback zu geben. Darüber hinaus können Sie sich bei allen Angelegenheiten rund um das Hinweisgebersystem gern an den Compliance Officer der Audi Interaction GmbH (jochen.keller@audi.de) wenden.
Weitere Informationen über die Verfahrensgrundsätze des Beschwerdemechanismus des Audi Konzerns finden Sie hier.